In vielen Arbeitsverträgen ist neben dem Festgehalt ein Bonus vorgesehen, der ausgezahlt wird, wenn bestimmte Ziele erreicht werden. Was aber passiert, wenn der Arbeitgeber die Ziele erst so spät festlegt, dass sie keinen Anreiz mehr darstellen und möglicherweise nicht mehr erreicht werden können? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln auseinandersetzen. Lesen Sie hier mehr dazu.
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