Mit einer Krankmeldung müssen Arbeitnehmende sich im Krankheitsfall keine Sorgen machen. Es wird Genesungszeit gewährt und das Entgelt fortgezahlt. Aber Vorsicht: Arbeitgebende müssen nicht jedes Attest akzeptieren. |
Das Ende der Elternzeit rückt näher und Sie möchten zurück in Ihren alten Job – jedoch in Teilzeit?
Es handelt sich um ein Szenario, das typischerweise Probleme birgt. Leider zeigt eine große Anzahl an Arbeitgebenden Vorbehalte, wenn es um die Weiterbeschäftigung von jungen Eltern, insbesondere Müttern, geht. Oftmals werden daher gegen Teilzeitbegehren Ablehnungsgründe vorgebracht oder Wiedereinstiegsmöglichkeiten aufgezeigt, die so wenig attraktiv sind, dass hierdurch Eigenkündigungen provoziert werden sollen. Hier ist es deshalb umso wichtiger zu wissen, welche Rechte bestehen.
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Viele Grüße aus Leverkusen und bis bald
Guido Lenné, Martina Bergmann und Anna-Lucia Kürn
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